
Batterien und Akkus
Ein Großteil der heute hergestellten Elektrogeräte enthalten Batterien oder Akkumulatoren. Auch diese müssen bereits vor dem Anbieten auf dem deutschen Markt registriert werden und die Inverkehrbringer müssen sich einem Rücknahmesystem anschließen und die anfallenden Entsorgungskosten tragen.
Die Registrierung findet bei der stiftung ear statt, ist aber getrennt von der Registrierung von Elektrogeräten zu behandeln. Es sind zwei unterschiedliche Prozesse. Der ebenfalls nötige Systemanschluss findet statt, indem Sie sich einen Entsorger suchen, der bundesweit Batterien und Akkumulatoren der Wiederverwertung hinzuführt.
In beiden Prozessen kann Certify Sie unterstützen: wir führen die Registrierung und alle Datenmeldungen bei der stiftung ear durch, und kümmern uns um Ihren Systemanschluss bei unserem Partner, sodass Sie nichts weiter zu tun haben, als uns regelmäßig die inverkehrgebrachten Stückzahlen zu melden.
Warum muss man sich anmelden?
Die EU-Richtlinien zur erweiterten Produzentenverantwortung bestimmen, dass Hersteller, Vertreiber und Importeure, also jegliche Art von Inverkehrbringer dazu verpflichtet ist, sich nicht nur auf Einkauf, Produktion und Vertrieb von Produkten zu kümmern, sondern auch um den Verbleib nach dem Ende des Produktlebenszyklus – also die Entsorgung und Wiederverwertung. Diese Vorgabe gilt auch für Batterien und Akkumulatoren, die eine Vielzahl an umwelt- und gesundheitsschädlichen Eigenschaften, aber auch Anteile von wertvollen Materialien mit sich bringen.
Wer ist registrierungspflichtig?
Sie müssen sich bei stiftung ear registrieren, wenn Sie Hersteller von Gerätebatterien sowie Industrie- und Fahrzeugbatterien im Sinne des BattG sind. Masse, Zusammensetzung, Größe und Verwendungszweck sind dabei unerheblich, die einzigen Ausnahmen stellen Batterien für den militärischen Einsatz und die Verwendung in der Raumfahrt dar. Als Hersteller gelten Sie sowohl, wenn Sie die Batterien in Ihrem eigenen Unternehmen anfertigen lassen, als auch bei der Inverkehrbringung auf dem deutschen Markt. Wenn Sie also eine Batterie importieren, die nicht bereits in Deutschland registriert ist, zählen Sie zu den Herstellern.
Wenn Sie als registrierungspflichtiger Hersteller keine Niederlassung in Deutschland haben, können Sie sich eines Bevollmächtigten Vertreters gem. §2 Abs. 15a BattG bedienen, um Ihren Pflichten nachzukommen. Certify ist bereits für eine Vielzahl unterschiedlicher Inverkehrbringer in den Bereichen Batterien und Elektrogeräten als Bevollmächtigter Vertreter tätigt und bietet Ihnen an, auch Ihre Pflichten zu übernehmen, damit Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.
Was ist für die Rgeistrierung erforderlich und wie läuft sie ab?
Bei dem Registrierungsverfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, was bedeutet, dass es erst mit Ihrer beziehungsweise der Anmeldung Ihres Bevollmächtigten in Gang gesetzt wird. Sie sind eigenverantwortlich dafür zuständig, den Antrag einzureichen. Für die Stellung des Antrags über das Portal der stiftung ear müssen Sie Art und Marke der Batterie oder des Geräts mitteilen. Bei Unsicherheiten bezüglich der Art müssen Sie Produktfotos und eine Beschreibung zur Verfügung stellen. Wenn Sie die Voraussetzungen für die ear-Registrierung erfüllen, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid und eine Registrierungs-Nummer, durch die Sie als Inverkehrbringer der Batterie oder des Akkumulators identifizierbar sind.

Bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (ear) handelt es sich um eine deutsche Stiftung in Fürth, die seit 2004 im Auftrag des Bundesumweltamts bei der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgesetzes und des Batterien- und Akkumulatorengesetzes mitwirkt. Um dieses Ziel zu erreichen, stellt die Stiftung zum einen die Strukturen für die Registrierung bereit. Zum anderen kümmert sie sich darum, die Abholung von Altgeräten bei öffentlich-rechtlichen Wertstoffhöfen zu organisieren und entsprechende Behälter zur Verfügung zu stellen.
EAR Registrierung durch CERTIFY
Eine ear-Registrierung erfordert Sachkenntnis und Erfahrung, um eine reibungslose und schnelle Abwicklung zu gewährleisten. Wir von CERTIFY erledigen im Rahmen unseres Full-Service-Angebots den kompletten Registrierungsprozess für Sie, stellen sicher, dass Ihre Mitteilungspflichten erfüllt werden und sorgen für Ihren Anschluss bei einem bundesweiten Rücknahmesystem. Wir sind nicht nur in Deutschland, sondern international tätig und überwinden für Sie Sprachbarrieren und juristische Fallstricke, damit Sie Ihre Produkte gesetzeskonform auf verschiedenen Märkten etablieren können. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich von unseren Experten beraten!
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