Kennzeichnung & Information

Pflichten gem. Erweiterter Produzentenverantwortung in der EU

In vielen Ländern wurden in den vergangenen Jahren Kennzeichnungs- und Informationspflichten umgesetzt, die von Inverkehrbringern (Hersteller, Vertreiber und Importeure) beachtet werden müssen. Kennzeichnungs- und Informationspflichten sind dafür da, den Endverbraucher über Materialien, Inhaltsstoffe und Entsorgung zu informieren, sodass die Stoffströme ihrer Wiederverwertung zugeführt werden können und die Menge an unbrauchbarem Restmüll minimiert wird. Dadurch sollen Ressourcen geschont und umweltschädliche Entsorgung und minderwertige Verwertung von Abfällen verhindert werden.

 

Kennzeichnungspflichten

Sind meistens Symbole oder Piktogramme und müssen auf Produkten und/oder Produktverpackungen dargestellt werden.

Hierzu zählen zum Beispiel:

  • CE Kennzeichen
  • Energielabel
  • Durchgestrichene Mülltonne

Bekannt sind außerdem:

  • Grüner Punkt
  • TRIMAN & Sortierhinweise
  • Sortierhinweis auf Italienisch gem. CONAI
  • UKCA Label
  • Tidyman
  • Möbiusband
  • Materialcode
  • Recyclinganteil
  • Recyclingfähigkeit
  • Anteil umwelt- und gesundheitsschädlicher Stoffe

Informationspflichten

Sind meistens Symbole und/oder Texte und alphanumerische Codes. Sie müssen auf Begleitdokumenten, Rechnungen, Lieferscheinen und der Website erkennbar sein.

Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Nationale Registrierungsnummern
  • z.B. auch die UID/IDU Nummer in Frankreich
  • Reparierbarkeitsindex
  • Rückgabe- und Entsorgungshinweise
  • Sortierhinweise
  • Kontakt- und Adressdaten des Inverkehrbringers
  • Bezahlte Beiträge an Sammlung und Verwertung
  • Batteriekapazität

Gibt es eine EU-weite Lösung?

Nein, aber es gibt einen Mindeststandard: EU-weit können die entsprechenden EU-Richtlinien zur Kennzeichnung von Elektrogeräten, Batterien und Verpackungen herangezogen werden. Diese gelten in jedem Land und dürfen in keinem verboten werden. Wenn Sie diese aufbringen, haben Sie also schonmal den ersten Schritt getan und sind den allgemeingültigen, minimalen Anforderungen nachgekommen.

Frankreich, Polen, Deutschland und Italien sind die Länder mit den umfangreichsten Anforderungen. Sie sollten unbedingt prüfen lassen, ob Sie diesen gerecht werden.

Wie wir Ihnen helfen:
Sie sagen uns, was Sie wie wohin verkaufen und wir prüfen Ihre Pflichten. Für ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch, kontaktieren Sie uns!

Was muss wo drauf?

Auf allen Produkten, deren Verpackungen und deren Begleitpapieren müssen die Kennzeichnungspflichten erkennbar sein. Für jede Art von Produkt, ob Textil, Verpackung, Elektrogerät, Möbel, Matratze, Chemikalie etc. gibt es unterschiedliche Pflichten. Diese unterscheiden sich je nach Produktart und Land, sodass eine allgemeingültige Lösung nicht existiert. Außerdem ändern sich die Anforderungen jedes Jahr. Sie müssen also immer wieder prüfen, ob Ihre Kennzeichnungen und Informationen noch zeitgemäß sind, oder mittlerweile überarbeitet – vielleicht sogar verboten!

Hinsichtlich aller nationalen Pflichten bedarf es einer ausführlichen Prüfung von Produkt, Absatzmarkt und Vertriebswegen, wie auch Fristen und Anforderungen in Bezug auf das Design, sodass es zu keinen Pflichtverletzungen oder Missverständnissen kommt. Eine individuelle Prüfung ist also Voraussetzung, um 100 % Rechtskonformität herzustellen.

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