Leistungen national & international in der EU
CERTIFY hat sich auf die Unterstützung von Industrie und Handel bei der rechtskonformen Umsetzung der EU-weiten Richtlinien zur Umsetzung der EU-weiten Produzentenverantwortung (EPR) spezialisiert. Wir kennen uns nicht nur bestens mit den entsprechenden deutschen Gesetzen wie BattG, VerpackG und ElektroG, sondern auch mit den rechtlichen Regelungen der anderen EU-Mitgliedsstaaten aus. Darüber hinaus verfügen wir über umfassende Expertise der rechtlichen Voraussetzungen in Norwegen, der Schweiz und Großbritannien.
Profitieren Sie von einer genauen, individuellen Prüfung Ihres Bedarfs und finden Sie in unserer unverbindlichen Erstberatung gemeinsam mit uns heraus, wie wir Ihnen helfen können. Ob beratend, bei nationalen Registrierungsprozessen oder mit Full-Service-Leistungen im internationalen Handel – wir sind für Sie da!
Unsere Lösungen für WEEE, Verpackung & Batterie
Die gesetzeskonforme Markteinführung eines Produkts aus den Bereichen Elektro und Elektronik, Verpackung oder Batterie erfordert umfangreiche Kenntnisse, die durch eine langjährige Beschäftigung mit der Materie und praktische Erfahrungen im Kontakt mit Behörden entstehen. CERTIFY kann auf mehr als 30 Jahre Sachkenntnis zurückblicken, von denen Sie als unser Kunde profitieren.
- Individuelle Analyse der gesetzlichen Voraussetzungen
- Registrierung / Erstanmeldung
- Vertragsmanagement
- Pünktliche Berichte gegenüber Behörden
- Verhandlung
- Termingerechte Meldungen an Behörden & Systeme
- Prozessübergabe & Einarbeitung
- Rechnungsprüfung
- Haftungsübernahme
- Dauerhafte Beobachtung der Gesetzeslage
- Beratung zu Kennzeichnungspflichten
- Individuelle Lösungsansätze
- Prüfung & Revision
- Aktualisierung
- Gesetzliche Vertretung per Vollmacht
- Vermittlung von internationalen Partnern für andere Compliance-Themen (REACH/RoHS etc.)
- Proaktive Updates und Informationen rund um Ihre Konformität
Vom individuellen Check bis zum sorgenfreien Full-Service
Wenn Sie nicht genau wissen, welche Gesetze auf Ihre Produkte zutreffen, ob es sich bei Ihrer Verpackung oder der Umverpackung Ihrer Importe beispielsweise um systembeteiligungspflichtige Güter handelt oder nicht, ist CERTIFY zur Stelle. Wir bieten Ihnen unter anderem Prüfungen und Revisionen an, in denen wir Ihr Unternehmen, die Produkte und Prozesse einer genauen Analyse unterziehen. Im Anschluss teilen wir Ihnen mit, welche Pflichten Sie zu erfüllen haben, und unterstützen Sie gern bei der Umsetzung. Wir arbeiten stets bedarfsorientiert und finden für Sie die ideale, kostengünstige Lösung, mit der Sie den gesetzlichen Vorgaben gerecht werden – auf Wunsch als Full-Service-Variante, bei der Sie uns die Abwicklung des gesamten Prozesses anvertrauen.
Profitieren Sie von unserer unverbindlichen Erstberatung!
In unserer Checkliste finden Sie einen Überblick über die Informationen und Unterlagen, die Sie für das Gespräch bereithalten sollen.
So reduzieren Sie die Bearbeitungszeit Ihres Compliance-Checks von mehreren Wochen auf wenige Tage!
Leistungen national
Innerhalb Deutschlands müssen Sie als Hersteller beziehungsweise Inverkehrbringer je nach Produktart drei Gesetze und daraus abzuleitende Pflichten berücksichtigen: VerpackG, BattG und ElektroG. Die Anforderungen, die Ihnen daraus erwachsen, sind hoch und können durch Missverständnisse oder Versäumnisse teure Bußgelder nach sich ziehen. Mit unserer Unterstützung nehmen Sie Ihre Erweiterte Produzentenpflicht mühelos wahr und tragen damit Ihren Teil zum Umwelt- und Gesundheitsschutz bei.
Mit CERTIFY profitieren Sie von unserem umfangreichen Full-Service-Angebot, das alle erforderlichen Dienstleistungen zu einem kostengünstigen Komplettpaket vereint.
Unser nationaler Service umfasst:
ElektroG
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Individuelle Analyse der gesetzlichen Voraussetzungen
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Hauptansprechpartner ggü. aller Parteien
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Erst- und Neuregistrierung
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Einhaltung aller Mitteilungspflichten
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Teilnahme am kollektiven Garantiesystem
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Sicherstellung von bundesweiter Rücknahme, Abholung und Entsorgung entsprechend der ear-Abhol- bzw. Aufstellkoordinationen
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Erstellen und Übermitteln der Mengenmitteilungen
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Rechnungsprüfung
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Dauerhafte Beobachtung der Gesetzeslage und proaktive Anpassung
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Benachrichtigungen, Updates und Informationen rund um Ihre Konformität
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Fortlaufende Beratung durch CERTIFY
VerpackG
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Individuelle Analyse der gesetzlichen Voraussetzungen
-
Hauptansprechpartner ggü. aller Parteien
-
Erst- und Neuregistrierung
-
Einhaltung aller Mitteilungspflichten
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Unterstützung bei der Einhaltung der Meldepflichten ggü. ZSVR
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Unterstützung bei der Erstellung der Vollständigkeitserklärung
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Anmeldung bei einem kostengünstigen und rechtssicheren dualen System
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Sicherstellung von bundesweiter Rücknahme, Abholung und Entsorgung
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Rechnungsprüfung
-
Dauerhafte Beobachtung der Gesetzeslage und proaktive Anpassung
-
Benachrichtigungen, Updates und Informationen rund um Ihre Konformität
-
Fortlaufende Beratung durch CERTIFY
BattG
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Individuelle Analyse der gesetzlichen Voraussetzungen
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Hauptansprechpartner ggü. aller Parteien
-
Erst- und Neuregistrierung
-
Einhaltung aller Mitteilungspflichten
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Teilnahme am leistungsstarken Partner der CERTIFY
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Sicherstellung von bundesweiter Rücknahme, Abholung und Entsorgung
-
Erstellen und Übermitteln der Mengenmitteilungen
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Rechnungsprüfung
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Dauerhafte Beobachtung der Gesetzeslage und proaktive Anpassung
-
Benachrichtigungen, Updates und Informationen rund um Ihre Konformität
-
Fortlaufende Beratung durch CERTIFY
Leistungen international
Wir wissen, dass die Einhaltung von über 3 Gesetzen in +30 Ländern eine große Herausforderung und sogar fast unmöglich ist, wenn man nicht das nötige Wissen, die Erfahrung und das Netzwerk zur Verfügung hat. Mit CERTIFY an Ihrer Seite können Sie sich hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen auf hundertprozentige Gesetzeskonformität verlassen.
Im internationalen Bereich bieten wir Ihnen verschiedene Pakete mit jeweils unterschiedlichem Serviceumfang. Da wir großen Wert darauf legen, eine maßgeschneiderte Lösung für Sie zu finden, die genau zu Ihrem Bedarf passt, können Sie ganz nach Wunsch und Erfordernissen weniger oder mehr Leistungen in Anspruch nehmen.
Unser internationaler Service umfasst:
Beratungs-Service
international
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Individuelle Prüfung der Rechtsgrundlagen
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Zusammenstellung der relevanten Vorschriften
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Laufende Beratung und Unterstützung
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Individuelle Workshops zur EPR-Compliance
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Auf Wunsch: Vierteljährliche Überprüfung und Berichterstattung über relevante Änderungen
Full-Service
international
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Individuelle Analyse der relevanten Verpflichtungen
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Rechtliche Vertretung durch Vollmacht
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Anmeldung und Registrierung
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Vertragsmanagement und Korrespondenz
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Pünktliche Meldungen an Behörden und Rücknahmesysteme
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Beratung zu Kennzeichnungs- und Verbraucherinformationspflichten
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Prüfung & Revision
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Proaktive Aktualisierungen
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Vermittlung von internationalen Partnern für andere Compliance-Themen (REACH/RoHS etc.)
Kennzeichnungs- & Informationspflichten
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Darstellung der aktuellen Verpflichtungen auf Basis der nationalen Umsetzungen von EU-Richtlinien
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Stichprobenartige Analyse Ihres Status Quo
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Unterstützung bei der Darstellung und Anwendung mit technischem Sachverstand
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Stichprobenartige Überprüfung der Umsetzung
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Vierteljährliche Aufbereitung und Berichterstattung relevanter Änderungen
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Individuelle Workshops zu Kennzeichnung und Verbraucherinformation
Wir begleiten Sie und sind immer an Ihrer Seite.
Konzentrieren Sie sich auf Ihr Geschäft, wir kümmern uns um Ihre Herstellerverantwortung.
Das sagen unsere Kunden:
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Spanien hat seit dem Real Decreto 1055/2022 ein vollständiges EPR-System mit drei Hauptpflichten:
- RII-AEE – Register für Elektrogeräte beim MITECO (Ministerio para la Transición Ecológica)
- Pilas y Acumuladores – Batterieregister
- Envases (Verpackungen) – Anschluss an ein SCRAP-System (Sistema Colectivo de Responsabilidad Ampliada del Productor), z. B. Ecoembes für Papier/Karton/Leichtverpackungen oder Ecovidrio für Glas
Zusätzlich gilt seit 1. Januar 2023 die spanische Plastiksteuer (Impuesto especial sobre los envases de plástico no reutilizables): 0,45 € pro kg nicht-recyceltes Kunststoffverpackungsmaterial. Diese Steuer ist getrennt von der EPR-Lizenz zu zahlen und wird oft übersehen.
- NIF (Número de Identificación Fiscal) – spanische Steuernummer, für ausländische Unternehmen NIE/NIF-E zu beantragen
- Notariell beglaubigte Vollmacht mit Apostille für den spanischen Bevollmächtigten
- Detaillierte Material- und Mengendaten der Vorjahresverpackungen (auf 4 Dezimalstellen pro Materialfraktion)
- Anmeldung bei mindestens einem SCRAP-System – Ecoembes ist Marktstandard, Konkurrenz wie Envalora und EcoEnvases ist seit 2024 zugelassen
0,45 € pro Kilogramm nicht-recyceltes Primärkunststoff in Einwegverpackungen. Beispiel: Wer 10 Tonnen PET-Flaschen aus Neumaterial einführt, zahlt 4.500 € Steuer p.a. – zusätzlich zur Ecoembes-Lizenz.
Steuerpflichtig sind Hersteller in Spanien, innergemeinschaftliche Erwerber und Importeure. Wer recycliertes Material einsetzt, kann den Anteil von der Bemessungsgrundlage abziehen – Recyclatanteil muss aber durch EuCertPlast oder gleichwertige Zertifizierung belegt werden.
Anmeldung über die spanische Zollbehörde AEAT, monatliche oder quartalsweise Erklärung je nach Volumen.
- RII-AEE: Behördengebühr gering, Rücknahmesystem-Beitrag mengenabhängig
- Bevollmächtigter (Representante Autorizado): 1.200–3.000 € p.a.
- Ecoembes Lizenzentgelt (Punto Verde): typisch 200–1.500 € p.a. bei kleinen bis mittleren Mengen
- Notar- und Apostille-Kosten einmalig: 300–600 €
- Plastiksteuer (separat, sofern relevant): 0,45 € pro kg
Gesamt erstes Jahr ohne Plastiksteuer: 3.500–7.000 €.
Mit vollständigen Unterlagen 6–10 Wochen. Engpässe sind in dieser Reihenfolge: NIE-Beantragung (4–6 Wochen, sofern noch nicht vorhanden), Notar-Termin und Apostille (2–3 Wochen), Bearbeitung beim MITECO bzw. Ecoembes (2–4 Wochen).
Wer ohne NIE startet, sollte mit insgesamt 10–14 Wochen rechnen.
- Plastiksteuer wird oft mit der Ecoembes-Lizenz verwechselt – beide sind getrennt zu zahlen
- Seit 2024 mehrere konkurrierende SCRAP-Systeme zugelassen – Auswahl wirkt sich auf Tarife aus
- Pflicht zur Kennzeichnung von Mehrweg- vs. Einwegverpackungen (Ley 7/2022)
- Cataluña, Baleares und weitere Autonome Regionen haben zusätzliche regionale Abgaben auf Einweg-Plastik
Bestände, die bereits in Deutschland lagern, gelten als noch nicht in Verkehr gebracht, solange sie nicht verkauft sind. Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, können sie regulär ausgeliefert werden. Bei rückwirkender Registrierung müssen bereits verkaufte Mengen nachgemeldet werden – CERTIFY prüft, ob eine freiwillige Nachmeldung sinnvoll ist, um Bußgelder zu vermeiden.
Üblicher Ablauf in vier Schritten:
- Erstgespräch (kostenfrei): Bestandsaufnahme aktueller Registrierungen, Produktportfolio, Märkte
- Compliance-Check: schriftliche Aufstellung der Pflichten und Lücken inkl. Risikoeinschätzung
- Vollmachten und Onboarding: Bestellung als Bevollmächtigter, Übernahme bestehender Registrierungen oder Neuanmeldung
- Laufender Betrieb: Mengenmeldungen, Garantieerneuerung, Behördenkommunikation, jährliches Reporting
Vertragslaufzeiten sind in der Regel jährlich kündbar.