Batterien & Akkus

Umsetzung von Batteriegesetz und Batterierichtlinien

Ein Großteil der heute hergestellten Elektrogeräte enthalten Batterien oder Akkumulatoren. Auch diese müssen bereits vor dem Anbieten registriert werden und die Inverkehrbringer müssen sich einem Rücknahmesystem anschließen und die anfallenden Entsorgungskosten tragen.

Die EU-Batterierichtlinie (EU-BattRL) stellt die Grundlage für das deutsche BattG dar. Das Ziel dieser Richtlinen ist es, für besseren Umweltschutz zu sorgen und die mehrfache Nutzung der Energieträger zu fördern. Für Sie als Hersteller oder Händler bedeutet dies rechtliche Vorgaben, die Sie beachten müssen, um Ihre Produkte auf dem deutschen oder internationalen Markt vertreiben zu können.

Sie stellen Batterien, batteriebetriebene Geräte oder Akkus her oder bringen diese auf den Markt? Ob national oder international – im Folgenden finden Sie die wichtigsten Antworten auf Fragen zu den EU-Richtlinen sowie zur Stiftung ear. Kontaktieren Sie uns gerne bei weiteren Fragen oder nehmen Sie unsere unverbindliche Erstberatung in Anspruch!

Was besagen die EU-Batterierichtlinie und das Batteriegesetz?

Das Gesetz gibt zum einen an, wie hoch der Anteil an Schwermetallen wie Quecksilber und Cadmium sowie Schadstoffen in einer Batterie, die in Geräten oder Fahrzeugen eingesetzt wird, sein darf. Zum anderen schreibt es vor, wie Sie die Rücknahme und Entsorgung handhaben müssen. Darüber hinaus regelt es die einheitliche Kennzeichnung des jeweiligen Batterietyps.

Welche Produkte fallen unter das Batteriegesetz beziehungsweise die EU-Batterierichtlinie?

Das Gesetz und die EU-BattRL umfassen sämtliche Batterien, die in Elektrogeräten, Industrieanlagen und Fahrzeugen verwendet werden. Der Akku, mit dem Ihr Smartphone betrieben wird, fällt ebenso unter das BattG wie die Knopfzellen in der Küchenwaage.

Wer muss die Pflichten erfüllen?

Produzenten, Händler und Endverbraucher sehen sich Pflichten ausgesetzt genauso wie Importeure und Entsorgungsstellen. Während es der Verbraucher recht einfach hat, kommen auf Sie als Hersteller und Inverkehrbringer einige Hürden zu, deren (versehentliche) Missachtung teuer werden kann.

Welche Pflichten bestehen gemäß der Gesetze und Richtlinien?

Hersteller von Batterien, Akkus oder damit betriebenen Geräten müssen deren Schadstoffgehalt kennzeichnen. Zudem sind sie verpflichtet, sich bei der Stiftung ear anzumelden und dem Bundesumweltamt damit anzuzeigen, dass sie Energieträger auf den deutschen Markt bringen oder damit handeln. Wenn Sie Batterien herstellen, ist außerdem noch die Beteiligung an einem Rücknahmesystem Voraussetzung für das Inverkehrbringen Ihrer Ware. Sofern Sie dafür ein eigenes Rücknahmesystem aufbauen, müssen Sie dieses durch die Stiftung ear genehmigen lassen.

Als Händler oder Importeur wiederum müssen Sie zum einen Batterien unentgeltlich zurücknehmen und an den Produzenten zurückgeben. Zum anderen kommt Ihnen die Aufgabe zu, zu überprüfen, dass es sich bei Ihrem Lieferanten um einen gemeldeten Betrieb handelt, der die Vorgaben des BattG einhält.

In der Rolle des Endverbrauchers haben Sie die Pflicht, die Batterien bei Möglichkeit (ohne den Energieträger oder das Produkt unwiderruflich zu beschädigen) aus dem Gerät zu entnehmen und vorschriftsgemäß abzugeben. Auch Entsorgungsbetriebe der öffentlichen Hand werden durch das Gesetz herangezogen, da sie Altbatterien aus Geräten ebenfalls gebührenfrei annehmen müssen.

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Wie funktioniert die Registrierung bei der Stiftung EAR?

Die Registrierung für den deutschen Markt findet bei der Stiftung ear statt, ist aber getrennt von der Registrierung von Elektrogeräten zu behandeln. Es sind zwei unterschiedliche Prozesse. Der ebenfalls nötige Systemanschluss findet statt, indem Sie sich einen Entsorger suchen, der bundesweit Batterien und Akkumulatoren der Wiederverwertung hinzuführt. In beiden Prozessen kann CERTIFY Sie unterstützen: Wir führen die Registrierung und alle Datenmeldungen bei der Stiftung ear durch, und kümmern uns um Ihren Systemanschluss bei unserem Partner, sodass Sie nichts weiter zu tun haben, als uns regelmäßig die inverkehrgebrachten Stückzahlen zu melden.

Die EU-Richtlinien zur erweiterten Produzentenverantwortung (EPR) bestimmen, dass Hersteller, Vertreiber und Importeure – also jegliche Art von Inverkehrbringer – dazu gesetzlich dazu verpflichtet sind, sich nicht nur auf Einkauf, Produktion und Vertrieb von Produkten zu kümmern, sondern auch um den Verbleib nach dem Ende des Produktlebenszyklus – also die Entsorgung und Wiederverwertung. Diese Vorgabe gilt auch für Batterien und Akkumulatoren, die eine Vielzahl an umwelt- und gesundheitsschädlichen Eigenschaften, aber auch Anteile von wertvollen Materialien mit sich bringen.

Ziel der ear-Registrierung ist es, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen und Verstöße anhand der WEEE-Nummer ahnden zu können. Der Gesetzgeber kommt damit seinen Aufgaben im Umweltschutz und in der Implementierung der europäischen Richtlinie 2006/66/EG nach.

Sie müssen sich bei der stiftung ear registrieren, wenn Sie Hersteller von Gerätebatterien sowie Industrie- und Fahrzeugbatterien im Sinne des BattG sind. Masse, Zusammensetzung, Größe und Verwendungszweck sind dabei unerheblich, die einzigen Ausnahmen stellen Batterien für den militärischen Einsatz und die Verwendung in der Raumfahrt dar. Als Hersteller gelten Sie sowohl, wenn Sie die Batterien in Ihrem eigenen Unternehmen anfertigen lassen, als auch bei der Inverkehrbringung auf dem deutschen Markt. Wenn Sie also eine Batterie importieren, die nicht bereits in Deutschland registriert ist, zählen Sie zu den Herstellern.

Das Batteriegesetz bezieht sich auch auf Batterien, die in elektronischen oder elektrischen Geräten verbaut sind. Die Geräte selbst unterliegen hingegen dem Elektrogesetz samt den Vorschriften zur Entsorgung.

Wenn Sie als registrierungspflichtiger Hersteller keine Niederlassung in Deutschland haben, müssen Sie sich eines Bevollmächtigten Vertreters gem. §2 Abs. 15a BattG bedienen, um Ihren Pflichten nachzukommen. CERTIFY ist bereits für eine Vielzahl unterschiedlicher Inverkehrbringer in den Bereichen Batterien und Elektrogeräten als Bevollmächtigter Vertreter tätig und bietet Ihnen an, auch Ihre Pflichten zu übernehmen, damit Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.

Bei dem Registrierungsverfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren. Das bedeutet, dass es erst mit Ihrer, beziehungsweise der Anmeldung Ihres Bevollmächtigten, in Gang gesetzt wird. Sie sind eigenverantwortlich dafür zuständig, den Antrag einzureichen. Für die Stellung des Antrags über das Portal der stiftung ear müssen Sie Art und Marke der Batterie oder des Geräts mitteilen. Bei Unsicherheiten bezüglich der Art müssen Sie Produktfotos und eine Beschreibung zur Verfügung stellen. Wenn Sie die Voraussetzungen für die ear-Registrierung erfüllen, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid und eine Registrierungs-Nummer, durch die Sie als Inverkehrbringer der Batterie oder des Akkumulators identifizierbar sind.

stiftung ear logo
Was ist die Stiftung ear?

Bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (ear) handelt es sich um eine deutsche Stiftung in Fürth, die seit 2004 im Auftrag des Bundesumweltamts bei der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgesetzes und des Batterien- und Akkumulatorengesetzes mitwirkt. Um dieses Ziel zu erreichen, stellt die Stiftung zum einen die Strukturen für die Registrierung bereit. Zum anderen kümmert sie sich darum, die Abholung von Altgeräten bei öffentlich-rechtlichen Wertstoffhöfen zu organisieren und entsprechende Behälter zur Verfügung zu stellen.

In 3 Schritten zur Konformität – mit CERTIFY

Es kann für Hersteller und Inverkehrbringer schwierig sein, alle gesetzlichen Vorgaben kennenzulernen und bei Gesetzesnovellierungen stets auf dem neuesten Stand zu sein. Insbesondere dann, wenn Sie Ihre Produkte international handeln, benötigen Sie weitreichendes Fachwissen, Fremdsprachenkenntnisse und juristisches Verständnis.

CERTIFY ist Ihr kompetenter, zuverlässiger und erfahrener Partner rund um BattG und internationale Batterierichtlinien. Mit unserem Full-Service unterstützen wir Sie dabei, alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und Ihr Produkt erfolgreich auf den Markt zu bringen. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und überzeugen Sie sich selbst von unserem preisgünstigen Angebot!

1. Analyse und Aufklärung

Im Gespräch analysieren wir Ihre individuellen Pflichten und Prioritäten und beantworten Ihre Fragen.

2. Beratung

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Sie erteilen uns die Vollmacht, wir übernehmen den Rest. Das Einzige, was Sie dann noch zu tun haben, ist es, uns die Mengen zu melden. Alles Weitere erledigen wir – von der Erstregistrierung bis hin zur regelmäßigen Mengenmeldung.

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