Pflichten gem. Erweiterter Produzentenverantwortung in der EU
In vielen Ländern wurden in den vergangenen Jahren Kennzeichnungs- und Informationspflichten umgesetzt, die von Inverkehrbringern (Hersteller, Vertreiber und Importeure) beachtet werden müssen. Kennzeichnungs- und Informationspflichten sind dafür da, den Endverbraucher über Materialien, Inhaltsstoffe und Entsorgung zu informieren, sodass die Stoffströme ihrer Wiederverwertung zugeführt werden können und die Menge an unbrauchbarem Restmüll minimiert wird. Dadurch sollen Ressourcen geschont und umweltschädliche Entsorgung und minderwertige Verwertung von Abfällen verhindert werden.
Kennzeichnungspflichten
Sind meistens Symbole oder Piktogramme und müssen auf Produkten und/oder Produktverpackungen dargestellt werden.
Hierzu zählen zum Beispiel:
- CE Kennzeichen
- Energielabel
- Durchgestrichene Mülltonne
Bekannt sind außerdem:
- Grüner Punkt
- TRIMAN & Sortierhinweise
- Sortierhinweis auf Italienisch gem. CONAI
- UKCA Label
- Tidyman
- Möbiusband
- Materialcode
- Recyclinganteil
- Recyclingfähigkeit
- Anteil umwelt- und gesundheitsschädlicher Stoffe
Informationspflichten
Sind meistens Symbole und/oder Texte und alphanumerische Codes. Sie müssen auf Begleitdokumenten, Rechnungen, Lieferscheinen und der Website erkennbar sein.
Hierzu zählen zum Beispiel:
- Nationale Registrierungsnummern
- z.B. auch die UID/IDU Nummer in Frankreich
- Reparierbarkeitsindex
- Rückgabe- und Entsorgungshinweise
- Sortierhinweise
- Kontakt- und Adressdaten des Inverkehrbringers
- Bezahlte Beiträge an Sammlung und Verwertung
- Batteriekapazität
Gibt es eine EU-weite Lösung?
Nein, aber es gibt einen Mindeststandard: EU-weit können die entsprechenden EU-Richtlinien zur Kennzeichnung von Elektrogeräten, Batterien und Verpackungen herangezogen werden. Diese gelten in jedem Land und dürfen in keinem verboten werden. Wenn Sie diese aufbringen, haben Sie also schonmal den ersten Schritt getan und sind den allgemeingültigen, minimalen Anforderungen nachgekommen.
Frankreich, Polen, Deutschland und Italien sind die Länder mit den umfangreichsten Anforderungen. Sie sollten unbedingt prüfen lassen, ob Sie diesen gerecht werden.
Was muss wo drauf?
Auf allen Produkten, deren Verpackungen und deren Begleitpapieren müssen die Kennzeichnungspflichten erkennbar sein. Für jede Art von Produkt, ob Textil, Verpackung, Elektrogerät, Möbel, Matratze, Chemikalie etc. gibt es unterschiedliche Pflichten. Diese unterscheiden sich je nach Produktart und Land, sodass eine allgemeingültige Lösung nicht existiert. Außerdem ändern sich die Anforderungen jedes Jahr. Sie müssen also immer wieder prüfen, ob Ihre Kennzeichnungen und Informationen noch zeitgemäß sind, oder mittlerweile überarbeitet – vielleicht sogar verboten!
Hinsichtlich aller nationalen Pflichten bedarf es einer ausführlichen Prüfung von Produkt, Absatzmarkt und Vertriebswegen, wie auch Fristen und Anforderungen in Bezug auf das Design, sodass es zu keinen Pflichtverletzungen oder Missverständnissen kommt. Eine individuelle Prüfung ist also Voraussetzung, um 100 % Rechtskonformität herzustellen.
FAQ: Wichtige Fragen zu EPR-Kennzeichnung & Italien-Compliance
Italien führt mehrere voneinander getrennte Register, alle mit Pflichtanmeldung:
- Registro AEE (RAEE) – Elektro- und Elektronikgeräte, beim Camera di Commercio über das Centro di Coordinamento RAEE
- Registro Pile e Accumulatori (RPA) – Batterien und Akkus, ebenfalls beim Camera di Commercio
- CONAI – Verpackungen (Konsortium, kein staatliches Register, aber faktisch Pflichtmitgliedschaft für Inverkehrbringer)
Ohne gültige Registrierungsnummer dürfen Produkte nicht in Italien verkauft werden. Marktplätze prüfen die Nummern aktiv.
Seit 1. Januar 2023 voll in Kraft: Jede Verpackungskomponente muss einzeln gekennzeichnet werden mit:
- Materialcode nach Entscheidung 97/129/EG (z. B. PAP 20 für Wellpappe, PET 1 für PET, ALU 41 für Aluminium)
- Trenn- und Entsorgungshinweis in italienischer Sprache, typisch Raccolta differenziata mit Materialangabe
- Hinweis, lokale Entsorgungsregeln zu beachten (Verifica le disposizioni del tuo Comune)
Die Kennzeichnung darf aufgedruckt, geprägt oder als Etikett angebracht sein. Bestandsware vor dem 1.1.2023 produziert ist abverkaufsfähig, sofern dokumentiert. Verstöße kosten 5.200–40.000 € pro Verstoß.
Eingeschränkt. Das kostenlose Online-Tool E-tichetta von CONAI generiert konforme Etikett-Layouts mit Materialcodes und Pflicht-Hinweisen. Es prüft jedoch nicht, ob die Verpackungszusammensetzung korrekt deklariert ist – diese Verantwortung bleibt beim Hersteller.
Für komplexe Mehrkomponenten-Verpackungen (z. B. Pumpspender mit Metallfeder und PE-Korpus) ist eine fachliche Vorprüfung sinnvoll, weil das Tool die Trennbarkeit der Komponenten nicht beurteilt.
RAEE und RPA: 4–8 Wochen ab Vorlage der vollständigen Unterlagen. Engpass ist meist die notariell beglaubigte Vollmacht mit Apostille für den italienischen Bevollmächtigten – diese Vorlaufzeit (oft 2–3 Wochen für Notartermin und Apostille) ist im Zeitplan einzukalkulieren.
CONAI: Mitgliedschaft innerhalb von 1–2 Wochen, anschließend laufende Mengenmeldungen.
Realistische Spannen für einen mittleren Importeur:
- RAEE Bevollmächtigter: 1.500–3.500 € p.a.
- RAEE Rücknahmesystem-Beitrag: mengenabhängig, kleine Sortimente ab 500 € p.a.
- RPA Bevollmächtigter und System: 800–2.000 € p.a.
- CONAI Mitgliedsbeitrag: einmalig 50 € + mengenabhängige Beiträge (Contributo Ambientale CONAI, CAC) je Material
- Notar- und Apostille-Kosten einmalig: 300–800 €
Gesamt erstes Jahr: typisch 4.000–8.000 €, ab Jahr 2 deutlich reduziert.
- RAEE: jährliche Mengenmeldung über das System, plus quartalsweise Daten an den Coordinamento RAEE
- RPA: jährliche Erklärung an ISPRA über die Inverkehrbringer-Mengen
- CONAI: monatliche oder quartalsweise Mengenmeldung je nach Materialfraktion und Jahresvolumen
Fristen sind starr. Verspätete Meldungen lösen automatische Mahngebühren aus, mehrfaches Versäumen führt zum Ausschluss aus dem System – mit Folge des Vertriebsverbots.
- Vollmacht ohne Apostille – wird von der Behörde abgelehnt, Verzögerung um Wochen
- Kennzeichnung nur auf Außenkarton, nicht auf Innenverpackung – Decreto 116 verlangt jede Komponente
- Unterschätzung der CAC-Beiträge bei Kunststoffverpackungen – diese sind seit 2024 stark gestiegen
- Verspätete RAEE-Meldung im Q1 nach Geschäftsjahresende – häufigster Bußgeldgrund