Neuerung bei Batterien und Akkumulatoren:
Neue Kategorien und Verpflichtete.
Inhaltsverzeichnis
Ab dem 18.08.2025 gelten die Pflichten aus der EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) auch für ausländische Vertreiber ohne Sitz in Dänemark, die diesen Markt bedienen. In diesem Newsletter erfahren Sie alles relevante.
Hintergrund & Rechtslage
Die EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) ersetzt die bisherige Richtlinie 2006/66/EG und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Batterien und Altbatterien in der EU – inklusive Dänemark. Die vollständige Umsetzung in dänisches Recht erfolgt bis zum 18. August 2025, dem Datum, an dem die alte Richtlinie offiziell außer Kraft tritt.
Wer ist betroffen?
Alle Hersteller und Importeure von Batterien, die Produkte in Dänemark auf den Markt bringen – auch ohne dänische Niederlassung – unterliegen künftig der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Ausländische Unternehmen müssen einen bevollmächtigten Vertreter in Dänemark benennen.
Was müssen Unternehmen konkret tun?
Ab dem 18. August 2025 gelten folgende Pflichten:
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Registrierung im dänischen Produzentenregister, inklusive Mengenplanung für 2025 und 2026 sowie Angaben zur Batteriezusammensetzung.
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Organisation der Rücknahme und Verwertung aller Batterietypen.
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Jährliche Berichterstattung über in Verkehr gebrachte und recycelte Mengen – inklusive Transparenz- und Prüfpflichten.
Neue Batterie-Kategorien gemäß Verordnung:
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Tragbare Batterien (≤ 5 kg)
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Batterien für leichte Fahrzeuge (LMT, ≤ 25 kg)
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Industriebatterien (IND1, IND2)
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Batterien für Elektrofahrzeuge (> 25 kg)
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Starter-, Licht- und Zündbatterien (SLI)
Rücknahmesysteme & Organisationen
Für tragbare und LMT-Batterien ist die Mitgliedschaft in einer anerkannten Produzentenorganisation (z. B. Batteriretur) verpflichtend.
Für Industriebatterien, EV-Batterien und SLI-Batterien ist die Teilnahme freiwillig, jedoch sind auch hier Rücknahme- und Meldepflichten zu erfüllen.
Wichtige Fristen
Seit dem 18. Februar 2024 ist die Verordnung offiziell in Kraft. Die nationale Umsetzung läuft, erste Pflichten gelten bereits – etwa zur Registrierung und zur Verantwortung für Rücknahmesysteme.
Ab dem 18. August 2025 tritt die Verordnung vollständig in Anwendung. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen die neuen Anforderungen vollständig erfüllen, inklusive der Registrierung in neuen Batteriekategorien und der Einhaltung verschärfter Umweltvorgaben
Ebenfalls ab dem 18. August 2025 beginnt die Registrierungsphase im dänischen Produzentenregister. Unternehmen müssen dabei voraussichtliche Mengen für die Jahre 2025 und 2026 angeben und ihre Batterieprodukte korrekt kategorisieren.
Was droht bei Nicht-Einhaltung?
Unternehmen, die ihren Pflichten nicht nachkommen, riskieren:
- hohe Bußgelder (gesetzlich vorgeschrieben),
- Verkaufsverbote,
- oder die Zwangsaufnahme in teure Rücknahmesysteme.
Zusammengefasst:
- Alle Batterietypen unterliegen der EPR in Dänemark.
- Auch ausländische Unternehmen müssen sich registrieren und ggf. Vertreter benennen.
- Pflichten: Registrierung, Rücknahme, Recycling, Meldungen, ggf. Systembeteiligung.
- Starttermin: 18. August 2025