Das neue Elektrogesetz (ElektroG3) – das müssen Sie jetzt wissen

Darstellung Recycling nach Elektrogesetz
Durch die Vorgaben des Elektro- und Elektronikgesetzes wird festgelegt, dass Altgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Stattdessen müssen sie recycelt oder (teilweise) wiederverwertet werden, wofür eine gesonderte Sammlung erforderlich ist. Das Gesetz dient damit zum einen dem Schutz von Mensch und Umwelt, weil giftige Substanzen wie Blei nicht in die Natur und ins Grundwasser gelangen. Zum anderen soll der widerrechtliche Export in andere Länder unterbunden werden. Nicht zuletzt sollen Produzenten dazu animiert werden, bei der Produktentwicklung auf Nachhaltigkeit zu achten. Diese Vorgaben gelten auch nach der dritten Novellierung des Gesetzes unvermindert weiter. Welche Neuerungen hinzugekommen sind und welcher Handlungsbedarf dadurch entsteht, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

ElektroG3: Was ist neu 2022?

Eine der wichtigsten Neuerungen besteht darin, dass Betreiber von Online-Marktplätzen, Handelsplattformen sowie Anbieter von Fulfillment-Diensten nun dazu verpflichtet sind, die vertriebenen Elektrogeräte auf eine ordnungsgemäße Registrierung hin zu überprüfen. Wenn sie dies versäumen, haften sie für den durch die Entsorgung entstandenen finanziellen Schaden.

Die zweite Änderung im Elektrogesetz besteht darin, dass auch Lebensmittelgeschäfte Elektroaltgeräte zurücknehmen müssen, wenn ihre gesamte Ladenfläche mindestens 800 Quadratmeter beträgt. Diese Fläche bezieht sich nun auf das komplette Sortiment und nicht mehr alleinig auf Elektrogeräte.

Zu den weiteren Änderungen gehört die Verschließung eines Schlupflochs, das im Online-Handel gern genutzt wurde, um Kunden von der Rücksendung der ausgedienten Geräte abzubringen: Die Erhebung von Versandgebühren. Das ElektroG3 legt fest, dass die Rückgabe und -sendung in jedem Fall kostenfrei angeboten werden muss. Für den stationären Handel gilt, dass die Rücknahmestelle nicht in unzumutbarer Entfernung von der Verkaufsstelle liegen darf. Geschäfte dürfen Kunden nicht an die öffentlichen Wertstoffhöfe verweisen.

Der Einzelhandel wird durch das ElektroG3 außerdem in die Pflicht genommen, die Kunden über die Rücknahmemöglichkeiten zu informieren. Wenn Sie ein Gerät kaufen, muss der Verkäufer Sie über das Angebot zur kostenlosen Rücknahme aufklären und Ihnen die Frage stellen, auf welche Weise Sie das Altgerät abgeben wollen. Für den Online-Handel gilt entsprechend die Regel, dass die Rückgabe großer Elektronikartikel aktiv beworben und für kleine Elektrogeräte Abgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung eingerichtet werden müssen.

Die Änderungen betreffen auch die Rückgabemodalitäten. Geschäfte müssen bis zu drei kleine Altgeräte gleichzeitig zurücknehmen und dürfen dafür keinen Neukauf fordern. Als „klein“ gelten Geräte mit einer maximalen Kantenlänge von 25 Zentimetern.

Erstinverkehrbringer und Hersteller sind von dem novellierten Elektrogesetz ebenfalls betroffen. Wenn Sie Geräte herstellen, die für die Verwendung in Privathaushalten konzipiert sind, müssen Sie die Kunden beispielsweise auf die Option der kostenlosen Rückgabe hinweisen. Enthalten Ihre Geräte Akkumulatoren oder Batterien, sind Sie zudem dazu verpflichtet, die Kunden über den Typ der Kraftstoffzelle und ihre Zusammensetzung zu informieren.

Wir unterstützen Sie bei Ihren Pflichten
Sie benötigen Beratung oder Unterstützung bei der Erfüllung Ihrer Pflichten gemäß des Elektrogesetzes? Sprechen Sie uns an!

Für wen gelten die Änderungen?

Das erneuerte Elektrogesetz gilt für Online-Händler, den stationären Einzelhandel sowie Online-Marktplätze und Fulfillment-Anbieter, die Händlern ihre Lagerflächen und Versanddienstleistungen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus müssen Lebensmittelgeschäfte sowie Produzenten und Erstinverkehrbringer die neuen Auflagen beachten.

Warum gibt es die Neuerung?

Vor der Novellierung war es sogenannten Trittbrettfahrern möglich, das ElektroG zu unterwandern. Dafür nutzten die ausländischen Händler Marktplätze im Internet oder vertrieben ihre Waren über Fulfillment-Dienstleister, die keinen Wert auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften legten. Dadurch konnten die Trittbrettfahrer Kosten für die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte umgehen und auch der Registrierungspflicht und eventuellen Benennung eines Bevollmächtigten in Deutschland ausweichen. Dieser Zustand stellte nicht nur für Händler, die sich an alle Vorschriften hielten, ein Ärgernis dar, sondern belastete auch den Steuerzahler. Durch die Änderungen im Gesetz hat die Bundesregierung dem gesetzeswidrigen Verhalten einiger Anbieter aus Drittländern einen Riegel vorgeschoben.

Viele Einzelhändler im Bereich Lebensmittel vertreiben Elektrogeräte, konnten die Rücknahme jedoch bisher verweigern, da sie die gesetzlich festgelegte Mindestfläche nicht erreichten. Durch die Änderungen im ElektroG3 werden nun auch sie dazu verpflichtet, ihren Teil zur Sammlung und dem Recycling von Altgeräten beizutragen.

Fristen und Termine

Für Anbieter aus Drittländern, die in der EU per Internet Handel treiben wollen, gilt ab Januar 2023 eine Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten im jeweiligen Zielland. Wenn Sie Elektrogeräte im B2B-Bereich herstellen und sich dafür vor dem 1. Januar 2022 bei der Stiftung EAR registriert haben, müssen Sie der Stiftung bis spätestens 30. Juni 2022 ein Rücknahme- und Verwertungskonzept vorlegen. Registrieren Sie sich hingegen nach dem 1. Januar 2022 neu, so ist dieses Konzept bereits Teil des Anmeldungsvorgangs.

Was müssen Händler und andere Branchenakteure jetzt beachten?

Zum einen müssen Sie die vorgenannten Pflichten berücksichtigen. Zum anderen gibt das ElektroG3 vor, dass Sie das vorgegebene Logo über Sammelstellen zu verwenden haben. Beachten Sie bitte, dass auch in Zukunft Änderungen und Anpassungen der gesetzlichen Vorgaben möglich sind. Informieren Sie sich daher am besten regelmäßig über etwaige Neuerungen des Elektrogesetzes.

Subscribe to our Newsletter

Receive updates, news and important information by subscribing: