Die neue EU-Batterieverordnung

3D Darstellung Batterieproduktion
Das EU-Parlament hat am 14. Juni 2023 die neue EU-Batterieverordnung angenommen, die schrittweise die Richtlinie 2006/66/EG ersetzen wird. Jetzt bedarf es nur noch der Zustimmung der Länder, damit die neue Verordnung in Kraft treten kann.

In diesem Blog erfahren Sie alles über die Änderungen und Neuerungen in Kürze!

Diese neue Batterien Verordnung hat Auswirkungen auf alle Stakeholder: Hersteller, Importeure, Distributoren, Händler, Entsorger, Verwerter, Dienstleister, Online-Plattformen sowie Verbraucher.

Ziele der Verordnung sind, den technologischen Fortschritt im Batteriesektor zu fördern und die Auswirkungen ihrer Herstellung auf die Umwelt zu minimieren. Um diese Ziele zu erreichen, wird sie eine Reihe von Anforderungen, Maßnahmen und spezifischen Instrumenten einführen, die Betreiber, die Batterien innerhalb der EU auf Markt bringen, einhalten müssen.

Diese Verordnung gilt für alle Kategorien von Batterien, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, unabhängig davon, ob sie in der EU hergestellt wurden.

Zum ersten Mal werden die neuen Anforderungen den gesamten Lebenszyklus von Lithiumbatterien abdecken (von der Gewinnung des Rohmaterials bis zu Sammlung, Verwertung und der Wiederverwendung).

Zukünftig werden Batterien in folgende Gruppen abhängig von ihrem Verwendungszweck eingeteilt

  • Gerätebatterien und versiegelte Batterien mit einem Gewicht von 5 kg oder weniger
  • Gerätebatterien für den allgemeinen Gebrauch, wiederaufladbar und nicht wiederaufladbar
  • LMT-Batterien (Leichttransportmittel), gekapselt und mit einem Gewicht von 25 kg oder weniger
  • SLI-Batterien (Start, Licht und Zündung) für Kraftfahrzeuge
  • EV-Batterien, die für den Antrieb von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen bestimmt sind
  • Industriebatterien und alle anderen Batterien mit einem Gewicht von mehr als 5 kg, die nicht zur Verwendung in Fahrzeugen oder leichten Transportmitteln bestimmt sind

BMS: Informationen über den Gesundheitszustand (State of Health) und die erwartete Lebensdauer der Batterien

Künftig müssen alle stationären Batteriespeichersysteme, LMT-Batterien und elektrische Fahrzeugbatterien mit einem BMS (Batteriemanagementsystem) ausgestattet sein, damit der Batteriepass aktuelle Informationen über den Zustand der Batterien und die voraussichtliche Lebensdauer der einzelnen Akkusysteme anzeigen kann. Der BMS ermittelt den Zellausgleich, den Ladezustand (SOC) und den Gesundheitszustand (SOH) der Batterie aus den Spannungs- und Stromwerten der Batterie.

Carbon Footprint-Erklärung

Die Carbon Footprint-Erklärung (Kohlenstoff-Fußabdruck) für wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh, LMT-Batterien und EV-Batterien Pflicht und muss dem Produkt beigefügt werden, bis sie über einen QR-Code zugänglich wird.

Die Analyse des Kohlenstoff-Fußabdrucks ist ein wesentlicher Bestandteil der EU-Batterieverordnung und entscheidend für die Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft. Der Kohlenstoff-Fußabdruck wird durch die Lebenszyklusanalyse (LCA) des Produkts berechnet. Eine Reihe von Regeln und Methoden zur Quantifizierung des Kohlenstoff-Fußabdrucks dient der Bewertung und der Ermittlung von Verbesserungspotenzialen.

Die Erklärung muss für jedes Batteriemodell folgende Angaben enthalten:

  • Informationen über den Hersteller
  • Informationen über das Batteriemodell
  • Informationen über den geografischen Standort der Produktionsstätte der Batterie
  • Informationen über den Kohlenstoff-Fußabdruck der Batterie, berechnet in kg CO2-Äquivalent pro 1 kWh der von der Batterie über ihre erwartete Lebensdauer gelieferten Gesamtenergie
  • Informationen über den Kohlenstoff-Fußabdruck der Batterie, differenziert nach Lebenszyklusphasen
  • ID-Nummer der zugehörigen EU-Konformitätserklärung
  • Weblink zur online Version des Dokuments, das die Werte des Kohlenstoff-Fußabdrucks belegt

Due Diligence Policy

Die Wirtschaftsakteure, die Batterien auf den EU-Markt bringen, müssen eine auf internationalen Standards basierende Due Diligence Policy entwickeln und umsetzen. Eine Ausnahme bilden die KMU.

Die Hersteller müssen darlegen, welche Strategien und Maßnahmen sie derzeit anwenden, um die sozialen und ökologischen Risiken im Zusammenhang mit der Lieferung, der Verarbeitung und dem Handel von Primär- und Sekundärrohstoffen für die Batterieherstellung zu bewerten und anzugehen.

Jeder Batteriehersteller wird verpflichtet, seine Sorgfaltspflicht zu erfüllen, indem er einen Kontrollprozess für seine Zulieferer entwickelt und umsetzt. Es soll vermieden werden, dass die Einkaufspolitik Organisationen fördert, die Menschenrechte verweigern, bewaffnete Konflikte finanzieren oder die Ausbeutung von Kobaltminen unterstützen.

Recycling und Rückgewinnung von Altbatterien

Die Verordnung legt verbindlich Zielvorgaben für die Recyclingeffizienz und die Verwertung von Materialien fest.

Spätestens zum 31. Dezember 2025

  • (a) Recycling von 75 % des durchschnittlichen Gewichts von Bleisäurebatterien
  • (b) Recycling von 65 % des durchschnittlichen Gewichts von Batterien auf Lithiumbasis
  • (c) Recycling von 80 % des Durchschnittsgewichts von Nickel-Cadmium-Batterien
  • (d) Recycling von 50 % des durchschnittlichen Gewichts anderer Altbatterien

Spätestens zum 31. Dezember 2030

  • (a) Recycling von 80 % des durchschnittlichen Gewichts von Bleibatterien
  • (b) Recycling von 70 % des Durchschnittsgewichts von Batterien auf Lithiumbasis

Spätestens zum 31. Dezember 2027

müssen alle Recyclingunternehmen folgende Zielvorgaben für die Rückgewinnung von Materialien erreichen:

  • (a) 90 % für Kobalt
  • (b) 90 % für Kupfer
  • (c) 90 % für Blei
  • (d) 50 % für Lithium
  • (e) 90 % für Nickel

Spätestens zum 31. Dezember 2031

müssen alle Recyclingverfahren mindestens die folgenden Zielvorgaben für die Verwertung von Materialien erreichen:

  • (a) 95 % für Kobalt
  • (b) 95 % für Kupfer
  • (c) 95 % für Blei
  • (d) 80 % für Lithium
  • (e) 95 % für Nickel

Der Europäische Batteriepass

Künftig müssen alle LMT-Batterien, Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2kWh und Elektrofahrzeugbatterien, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, elektronisch registriert werden. Dies wird in Form eines Batteriepasses geschehen, der einen QR-Code und eine CE-Kennzeichnung enthält, die die Einhaltung der Sicherheits- und Rückverfolgbarkeitsanforderungen gewährleisten.

Andere Batterien unterliegen der Konformitätserklärung und der CE-Kennzeichnungspflicht.

Der Batteriepass ist im Grunde ein digitales Dokument, das die Kommunikation zwischen Herstellern, Endnutzern und Recyclingunternehmen optimiert und wichtige Informationen bereitstellt.

Der Batteriepass muss die folgenden Informationen enthalten

  • Name des Herstellers und die Marke der Batterie
  • Batterietyp und Chargen- oder Seriennummer oder jedes andere Element, das eine eindeutige Identifizierung der Batterie ermöglicht
  • Kennung des Batteriemodells
  • Datum der Herstellung
  • Datum des Erstmaligen Inverkehrbringens
  • Chemische Zusammensetzung
  • In der Batterie enthaltene potenziell schädliche Stoffe
  • In der Batterie enthaltene wiederverwertete Rohstoffe
  • Informationen und Tätigkeiten im Zusammenhang mit Reparatur, Wiederverwendung und Zerlegung
  • Behandlungs-, Recycling- und Verwertungsverfahren, denen die Batterie am Ende ihrer Lebensdauer unterzogen werden kann

QR-Code auf jeder Batterie

Um Verbrauchern, Wirtschaftsakteuren und anderen Beteiligten einen einfachen Zugang zu den im Batteriepass enthaltenen Informationen und Rückverfolgbarkeitsanforderungen zu ermöglichen, werden die Informationen über einen QR-Code verfügbar sein, der:

  • gut sichtbar aufgedruckt oder eingraviert sein,
  • groß genug sein, um von handelsüblichen QR-Code-Lesegeräten gelesen werden zu können,
  • dauerhaft angebracht auf jeder Batterie.

Wenn dies aufgrund der Art und Größe der Batterie nicht möglich ist, muss der QR-Code auf der Verpackung und den Begleitdokumenten der Batterie angebracht werden.

Sowohl der Batteriepass als auch der zugehörige QR-Code werden nicht mehr existieren, wenn die Batterie recycelt wird, da diese Dokumente dem Lebenszyklus der zugehörigen Batterie folgen.

CE-Zeichen auf den Batterien

Zusätzlich zum Batteriepass muss jeder Batterietyp, der auf den Markt gebracht wird, das CE-Zeichen tragen. Diese Kennzeichnung wird von einer notifizierten Zertifizierungsstelle vergeben und zeigt an, dass das Produkt den EU-Anforderungen an Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz entspricht. Die Kennzeichnung muss auf der Batterie angebracht werden, bevor sie in Verkehr gebracht wird, und muss sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht sein (falls dies nicht möglich ist, muss sie auf der Verpackung und den Begleitdokumenten angebracht werden).

Darüber hinaus muss die CE-Kennzeichnung die Identifikationsnummer der zertifizierenden Stelle aufweisen und gegebenenfalls von Gefahrenpiktogrammen oder anderen Kennzeichnungen im Zusammenhang mit der Verwendung, Lagerung, dem Transport und der Behandlung von Batterien begleitet werden.

Zusammenfassung

Die Neuerungen und Änderungen sind besonders umfangreich und komplex. Daher ist es wichtig, dass entsprechend betroffene Parteien sich frühzeitig und intensiv damit beschäftigen.

Wir stehen Ihnen für Fragen und Gesprächsbedarf zum Umfang und den anstehenden Aufgaben sehr gerne zur Verfügung und werden Sie im Rahmen unseres Blogs und per Newsletter auf dem neusten Stand halten.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail!

Wir unterstützen Sie bei Ihren Pflichten
Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung? Sprechen Sie uns an!

Jetzt Unterstützung erhalten

Subscribe to our Newsletter

Receive updates, news and important information by subscribing: