WEEE, Verpackungs- & Batterieregelungen und -gesetze in den BeNeLux-Ländern

Karte Belgien, Niederlande, Luxemburg
Die EU hat es sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden und eine Kreislaufwirtschaft zu etablieren, durch die Abfall vermieden und das Recycling intensiviert wird. Um diese Vorhaben zu erreichen, wurde eine Reihe von Richtlinien erlassen, zum Beispiel 94/62/EG, (EU) 2018/852 und 2008/98/EG. Die darin festgehaltenen Vorgaben setzen die Mitgliedsstaaten in nationales Recht um, so auch die BeNeLux-Länder Belgien, Niederlande und Luxemburg. Darüber hinaus hat die Europäische Union bestimmt, dass jedes Land, das dem Staatenbund angehört, bis Ende 2024 ein System für die Entsorgung von Verpackungen im Rahmen der Erweiterten Produzentenverantwortung (EPR) etabliert haben muss. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vorgaben in den BeNeLux-Ländern hinsichtlich Verpackungen, Batterien sowie Elektro- und Elektronikprodukten gelten und was Sie als Produzent oder Inverkehrbringer beachten müssen.

EPR in den Niederlanden

Die Niederlande regeln ihre EPR-Bestimmungen seit 2020 über den „Besluit regeling voor uitgebreide producentenverantwoordelijkheid„, haben jedoch bereits seit den 1990ern gesetzlich festgelegt, dass sich Hersteller und Importeure an der Entsorgung ihrer Produkte beteiligen müssen. Zu Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräten sowie Batterien bestehen weitere spezifische Gesetze. Darüber hinaus müssen Sie als Produzent oder Inverkehrbringer von Autoreifen zumindest teilweise Verantwortung für die Beseitigung der Materialien übernehmen.

Wenn Sie Batterien in die Niederlande importieren oder dort herstellen wollen, müssen Sie dies bei der Behörde Rijkswaterstaat melden und die Meldung jährlich erneuern.

Als Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikartikeln sind Sie verpflichtet, sich in das nationale (W)EEE-Register einzutragen. Darüber hinaus müssen Sie Rijkswaterstaat jährlich Meldung über die Ergebnisse Ihrer EPR-Bemühungen erteilen.

Im Hinblick auf Verpackungen müssen sich Inverkehrbringer in den Niederlanden nur dann an EPR-Vorgaben halten und sich registrieren, wenn sie mehr als 50 Tonnen im Jahr in den Niederlanden in Verkehr bringen. Wenn Sie diese Menge erreichen, haben Sie Ihren Anteil in den „Afvalfonds Verpakkingen“ einzuzahlen, damit die Kosten für die Entsorgung gedeckt sind. Zudem haben Sie jährlich Bericht an das ILT (Inspectie Leefomgeving en Transport) zu erstatten und mitzuteilen, welche Quote Sie beim Recycling erreicht haben.

Erweiterte Produzentenverantwortung in Belgien

Für Elektro- und Elektronikgeräte gelten in Flandern, dem Bezirk Brüssel und im Wallonischen jeweils verschiedene regionale Vorgaben, welche wiederum durch eine Institution auf nationaler Ebene (das Coordinating Committee for International Environmental Policy, kurz CCIEP) koordiniert werden. Als Inverkehrbringer von Produkten dieser Kategorie sind Sie dazu verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen und zu verwerten. Für alle drei Regionen wurde ein Rücknahme- und Konformitätssystem namens Recupel eingerichtet. Dieses unterhält Rückgabestellen und bietet unter anderem die Abholung von Altgeräten an, um sie dem Recycling zuzuführen.

Abfälle, die bei Privathaushalten als Endverbrauchern anfallen, werden nach dem Prinzip der gemeinsamen Verantwortung gesammelt und recycelt. Auch hier gilt, dass die drei Landesregionen jeweils selbst hierfür zuständig sind. Bei Verpackungen hingegen haben sich alle drei Gebiete durch das „Interregional Cooperation Agreement“ auf einheitliche EPR-Vorgaben geeinigt und die belgische Verpackungsindustrie hat mit VALIPAC eine eigene Institution gegründet. Diese übernimmt für die Mitgliedsunternehmen Sammlung und Recycling von Verpackungsmaterialien und fungiert als Überwachungsstelle.

Laut der belgischen Vorgaben müssen Sie als Inverkehrbringer von Verpackungen oder verpackten Produkten mindestens 80 Prozent der Materialien recyceln. Das Erreichen dieser Quote haben Sie gegenüber der zuständigen Behörde (IVCIE) nachzuweisen. Unternehmen, die jährlich mehr als 100 Tonnen Verpackungsmaterial an den belgischen Markt abgeben, sind außerdem zur Einreichung eines Plans zur Vermeidung von Abfall verpflichtet.
Die Vorgaben zum Verpackungsrecycling greifen nicht, wenn Sie weniger als 300 Kilogramm an Einwegverpackungen auf den Markt bringen, egal, ob diese in der Industrie oder bei Privathaushalten als Abfall verbleiben.

Luxemburg & die Erweiterte Produzentenverantwortung (EPR)

Kunden, die in Luxemburg ein Elektro- oder Elektronikgerät erwerben, bezahlen eine Gebühr. Die Kosten für Sammlung und Recycling der Altgeräte werden einerseits durch diese Gebühren, andererseits durch finanzielle Mittel der Hersteller, Importeure und Händler gedeckt. Als Inverkehrbringer von elektrischen Produkten in Luxemburg sind Sie zum einen dazu verpflichtet, die Waren am Ende ihres Lebenszyklus‘ kostenlos zurückzunehmen. Zum anderen müssen Sie sich entweder bei der Umweltbehörde registrieren oder einem behördlich genehmigten Sammlungsprogramm wie beispielsweise Ecotrel beitreten und die Kosten dafür tragen. Darüber hinaus müssen Sie die Umweltbehörde jährlich bis spätestens zum 30. April darüber informieren, wie viele Elektro- und Elektronikgeräte Sie auf den Markt bringen, wie viele Altgeräte anfallen und zu welchem Prozentsatz Sie diese recyceln.

Wenn Sie Verpackungsmaterialien auf den luxemburgischen Markt bringen, müssen Sie einen bestimmten Anteil der jährlich anfallenden Gesamtmenge recyceln und dies nachweisen. Für Glas und Papier sowie Pappe liegt diese Quote bei 60 Prozent, für Metall bei 50 Prozent, für Plastik bei 22,5 Prozent und für Holz bei 15 Prozent. In Luxemburg sind Sie als Inverkehrbringer ab dem ersten Kilogramm an Verpackung registrierungspflichtig. Zudem sind Sie verpflichtet, Audits durchzuführen.

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