Erweiterte Produzentenverantwortung (EPR) und der Brexit – Händler-Verpflichtungen in Großbritannien

Illustration England Brexit
Das Ausscheiden Großbritanniens aus der Europäischen Union ist durch viele Unstimmigkeiten, Verzögerungen und ähnliche Probleme gekennzeichnet. Der Rückkehr zur Souveränität hat nicht nur für europäische Arbeitnehmer Auswirkungen, sondern auch für Unternehmen, die mit England Handel treiben oder ihre Produkte dort fabrizieren lassen. Die EU-Vorgaben zur EPR sehen vor, dass Sie als Hersteller oder Inverkehrbringer zum einen für die Rücknahme der Verpackung, des ausgedienten Produkts oder der entleerten Batterien zuständig sind und zum anderen Richtlinien des Arbeitsschutzes einhalten müssen. Was sich durch den Brexit in Bezug auf die EPR für Sie als Produzent sonst noch ändert, erfahren Sie in diesem Artikel.

WEEE-Verpflichtungen nach dem Brexit und geltende (nationale) Gesetze

Durch die WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment) soll Elektroschrott vermieden werden, indem Recycling, Wiederverwertung und Reparatur gefördert werden. Wertvolle Rohstoffe und sekundäre Materialien bleiben dadurch erhalten und es entsteht eine Kreislaufwirtschaft, die zu weniger Müll und einem geringeren Bedarf an neuen Rohstoffen führt. Die EU-Richtlinie wird durch Produzenten und Inverkehrbringer umgesetzt.

Der Brexit hat aktuell keine Auswirkungen auf die WEEE-Verpflichtungen. Die Umweltschutzgesetze der EU werden weiterhin Beachtung finden, da diese vor dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union in nationale Gesetze umgewandelt wurden. Wenn Sie also Elektroprodukte in Großbritannien herstellen, verkaufen oder dort einführen, müssen Sie die gleichen Vorgaben wie vor dem Brexit beachten. Das gilt auch, wenn Sie Online-Händler sind und Ihre Waren an Kunden in England liefern.

Verpflichtungen gemäß Verpackungsrichtlinie nach dem Brexit und geltende (nationale) Gesetze

Ab dem 1. Januar 2021 gelten die europäischen Verpackungsrichtlinien in England nicht mehr und werden durch die „Packaging (Essential Requirements) Regulations“ aus dem Jahr 2015 ersetzt. Erweitert wird dieses Gesetz durch „The Waste (Miscellaneous Amendments) (EU Exit) (No. 2) Regulations 2019„, die die Entfernung und Ersetzung der EU-rechtlichen Bestimmungen regelt.

Für Verpackungen, in denen Lebensmittel ausgeliefert werden, gilt: Der Produzent aus der EU muss eine Adresse in Großbritannien nachweisen können und sie auf dem Etikett der Verpackung angeben. Das EU-Emblem muss hingegen von der Verpackung entfernt werden. Wenn Sie mit Bio-Produkten handeln, müssen Sie das EU-Bio-Label zudem durch eine nationale, in England gültige Auszeichnung ersetzen.

Verpflichtungen gemäß Batterierichtlinie nach dem Brexit und geltende (nationale) Gesetze

Durch den Ausstieg Großbritanniens aus dem Handelsbündnis entfallen viele Vorteile, die Unternehmen den Im- und Export über die Landesgrenzen hinweg erleichtert haben. Das gilt auch für Hersteller von Fahrzeugbatterien, für die im Rahmen des Handelsabkommens zwischen UK und EU eine Importsteuer festgelegt wurde, wenn die Batterie nicht in Großbritannien oder der EU hergestellt wurde.

Basis für die englischen Batterierichtlinien sind die „Batteries and Accumulators (Placing on the Market) Regulations“ aus 2008. Sie legen fest, dass Batterien und Akkumulatoren gesammelt und dem Recycling zugeführt werden müssen und weder verbrannt noch in Mülldeponien entsorgt werden dürfen. Wenn Sie Kraftzellen nach oder in Großbritannien verkaufen wollen, müssen Sie sich also an diese Vorschriften halten. Die Regularien besagen auch, dass die Batterien leicht entfernbar und korrekt ausgezeichnet sein müssen sowie keine verbotenen Substanzen enthalten dürfen.

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Was bedeuten diese Änderungen für Hersteller und Händler?

Wenn Sie sich die vorangegangenen Informationen durch den Kopf gehen lassen, sehen Sie, dass sich im Bereich der Verpackungen und Batterien die meisten Änderungen ergeben haben. Für Hersteller und Händler, die ihren Sitz in Deutschland haben, ergibt sich dadurch ein höherer Aufwand. Unter Umständen kann beispielsweise die Ernennung eines Bevollmächtigten in dem UK erforderlich sein, damit Sie über eine nationale Adresse verfügen. Alles in allem hat der Brexit den grenzüberschreitenden Handel erschwert und untergräbt die Einheitlichkeit, die ein wichtiger Grund für die Etablierung der EU war.

Gibt es noch aktuelle (Übergangs-)Fristen oder werden sich die UK-Gesetze in Zukunft ändern?

Die geplante Reformierung der EPR in Großbritannien wurde aktuell (2022) erneut verzögert, da die zuständige Behörde DEFRA den betroffenen Unternehmen mehr Zeit einräumen will, um die reformierten Vorschriften umzusetzen. Das Inkrafttreten des novellierten Gesetzes wurde daher bis 2023 verschoben. Es sieht unter anderem vor, dass Inverkehrbringer und Hersteller die vollen Kosten für die Entsorgung von Einweg-Plastik sowie Kunststoffen, die nicht recycelt werden können, tragen.

Es ist möglich, dass die Regierung Großbritanniens künftig weitere Änderungen an den Gesetzen hinsichtlich WEEE, Verpackung und Batterien vornimmt, da ein Grund für den Brexit der Wunsch nach stärkerer Selbstbestimmung bei der Erarbeitung und Verabschiedung von Gesetzen war.

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