Warum Textilien jetzt EPR-relevant werden
Die Erweiterte Produzentenverantwortung (EPR) wird in Europa schrittweise auf neue Produktgruppen ausgeweitet. Nach Elektrogeräten, Verpackungen und Batterien rücken nun Textilien und Schuhe in den Fokus des europäischen Gesetzgebers.
Textilien gehören zu den am schnellsten wachsenden Abfallströmen in der EU. Kurze Nutzungszyklen, Fast-Fashion-Modelle und steigende Importmengen führen zu erheblichen Umweltbelastungen. Vor diesem Hintergrund verpflichtet die überarbeitete EU-Abfallrahmenrichtlinie die Mitgliedstaaten zur Einführung nationaler EPR-Systeme für Textilprodukte.
Für Hersteller und Onlinehändler bedeutet das: Neue regulatorische Pflichten sind absehbar – auch in Ländern, in denen bislang keine Textil-EPR existierte.
Rechtlicher Hintergrund: Anpassung der EU-Abfallrahmenrichtlinie
Die überarbeitete Abfallrahmenrichtlinie verpflichtet seit Inkrafttreten am 16.10.2025 alle EU-Mitgliedstaaten, spätestens bis 2028 ein System der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien einzuführen.
Kernpunkte der neuen Regelung:
- Verpflichtende EPR-Systeme für diverse Textilprodukte und Schuhe
- Finanzierung der Sammlung, Sortierung und Behandlung von Alttextilien
- Getrennte Erfassung von Textilabfällen
- Förderung von Wiederverwendung und Recycling
- Stärkere Anreize für langlebige und recyclingfähige Produkte
Die konkrete Ausgestaltung erfolgt auf nationaler Ebene. Damit ist zu erwarten, dass sich die Systeme – ähnlich wie bei WEEE oder Verpackungen – zwischen den Mitgliedstaaten unterscheiden werden.
Wer ist betroffen?
Die künftige Textil-EPR betrifft voraussichtlich:
- Hersteller von Bekleidung jeglicher Art, sowie Schuhe und Heimtextilien (z.B. Bettwäsche, Gardinen, Lederwaren und Lederimitat)
- Importeure von Textilprodukten aus Drittstaaten
- Onlinehändler mit grenzüberschreitendem Vertrieb
- Plattformverkäufer
- Markeninhaber, die Produkte unter eigenem Namen vertreiben
Entscheidend wird – wie in anderen EPR-Bereichen – die Definition des „Herstellers“ im jeweiligen nationalen Gesetz sein.
Welche Pflichten sind zu erwarten?
Auch wenn die nationalen Regelungen noch ausstehen, orientieren sich Textil-EPR-Systeme erfahrungsgemäß an bestehenden Modellen aus den Bereichen Elektrogeräte und Verpackungen.
Voraussichtlich entstehen folgende Pflichten:
Registrierungspflicht
Unternehmen müssen sich bei einer national zuständigen Stelle registrieren lassen.
Finanzierungsverantwortung
Hersteller tragen die Kosten für Sammlung, Sortierung und Behandlung von Alttextilien.
Mengenmeldungen
Regelmäßige Meldung der in Verkehr gebrachten Textilmengen.
Berichtspflichten
Dokumentations- und Nachweispflichten gegenüber Behörden.
Design-Anforderungen
Anreizsysteme für recyclingfähige, langlebige oder reparierbare Produkte.
Unterschiede zu bestehenden EPR-Systemen
Die Textil-EPR unterscheidet sich in mehreren Punkten von WEEE- oder Verpackungssystemen:
- Fokus auf Wiederverwendung (Second-Hand-Strukturen)
- Größere Bedeutung von Produktdesign und Materialzusammensetzung
- Mögliche ökologische Gebührenstaffelungen („Eco-Modulation“)
- Enge Verknüpfung mit EU-Kreislaufwirtschaftszielen
Unternehmen, die bereits EPR-Pflichten im Bereich Elektrogeräte oder Verpackungen erfüllen, sollten ihre Compliance-Strukturen frühzeitig erweitern.
Risiken bei Nicht-Compliance
Wie bei anderen EPR-Systemen ist davon auszugehen, dass Verstöße sanktioniert werden können durch:
- Bußgelder
- Vertriebsverbote
- Marktplatzsperrungen
- Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen
Insbesondere im grenzüberschreitenden Onlinehandel ist mit verstärkten Kontrollen zu rechnen.
Was Unternehmen jetzt prüfen sollten
Auch wenn nationale Umsetzungsregelungen teilweise noch ausstehen, empfiehlt sich bereits jetzt:
- Analyse des eigenen Produktportfolios (Textilanteil)
- Prüfung der Vertriebsstruktur in der EU
- Aufbau interner Mengenerfassungssysteme
- Beobachtung der nationalen Gesetzgebungsverfahren
- Vorbereitung auf mögliche Registrierungs- und Meldepflichten
Unternehmen mit internationalem Vertrieb sollten zudem prüfen, ob künftig Bevollmächtigtenpflichten in einzelnen Staaten eingeführt werden.
FAQ – Häufige Fragen zur Textil-EPR
Wann tritt die Textil-EPR in Kraft?
Die EU verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einführung nationaler Systeme per Gesetz bis Mitte 2027 und zur Aufnahme der Tätigkeit dieser bis spätestens April 2028. Nationale Regelungen dürfen jedoch auch früher umgesetzt werden.
Gilt die Textil-EPR auch für Onlinehändler?
Ja. Wie bei anderen EPR-Bereichen ist davon auszugehen, dass Onlinehändler als Hersteller im Sinne der jeweiligen nationalen Gesetze gelten können.
Müssen ausländische Hersteller einen Vertreter benennen?
Das hängt von der nationalen Umsetzung ab. In anderen EPR-Bereichen besteht häufig eine Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten.
Fazit
Mit der Einführung einer verpflichtenden Textil-EPR in der EU wird die erweiterte Produzentenverantwortung auf einen weiteren bedeutenden Produktbereich ausgeweitet. Für Hersteller, Importeure und Onlinehändler bedeutet dies neue regulatorische Anforderungen, die frühzeitig in bestehende Compliance-Strukturen integriert werden sollten.
Unternehmen, die ihre EPR-Strategie ganzheitlich ausrichten, können regulatorische Risiken minimieren und sich frühzeitig auf kommende Verpflichtungen einstellen.


