Wichtiges zu Dänemark, Finnland, Estland und Kroatien!

Immer wieder gibt es Veränderungen und Ergänzungen in nationalen Gesetzgebungen in der ganzen EU. Auch 2023 und für 2024 hat sich viel getan. In diesem Blog erfahren Sie die Neuerungen aus Dänemark, Finnland, Estland und Kroatien.

Registrierungspflicht für Verpackungen in Dänemark ab 2024!

Ab dem 1. April 2024 bis zum 1. September 2024 müssen sich Unternehmen, die Verpackungen auf den dänischen Markt bringen, registrieren. Bislang mussten sich Inverkehrbringer allenfalls um die Registrierung von
Getränkeverpackungen kümmern, die in Dänemark auf den Markt gebracht wurden. Doch diese Lücke hat der Gesetzgeber jetzt geschlossen. Ab 2024 müssen sie sich auch um Verpackungen aus Pappe, Plastik und allen anderen Verpackungsmaterialien kümmern, wobei es nicht darauf ankommt, ob es sich um Haushalts- oder
Gewerbeverpackungen
handelt.  Diese Verpflichtung betrifft auch ausländische Online-Händler, die ihre
verpackten Produkte direkt an dänische Verbraucher über ihren Webshop oder über Amazon verkaufen. Die dänische Gesetzgebung sieht keine Bagatellgrenzen vor.
Die Einführung der Pflicht wird in 2 Schritten verlaufen. Zunächst werden die Unternehmen für das Jahr 2024 eine Schätzmenge ihrer Verpackungen abgeben und ab dem Jahr 2025 Entsorgungsbeiträge abführen.

Sollten Sie also Produkte auf dem dänischen Markt vertreiben, dann müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde registrieren und einem anerkannten Rücknahmesystem beitreten.

Unser Expertenteam hilft Ihnen gerne bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen in Dänemark.

Keine Bagatellgrenzen mehr in Finnland, Estland und Kroatien!

Auf dem europäischen Kontinent verschwinden langsam alle Bagatellgrenzen für Verpackungen.

In Estland existiert seit Mai 2023 keine Bagatellgrenze mehr, Unternehmen müssen auch kleinste Mengen an Verpackungen melden, die in Estland vertrieben werden.

In Kroatien wurde durch die Novelle der Verpackungsverordnung im November ebenfalls die bisher bestehende Freigrenze aufgehoben wurde. Außerdem sind Unternehmen in Kroatien jetzt auch zur Registrierung von Einwegkunstoffprodukten und Angelausrüstungen aus Plastik verpflichtet.

Ab dem 1. Januar 2024 wird die Bagatellgrenze von 1 Mio.€ Umsatz pro Jahr in Finnland fallen. Wer also in Zukunft im Land der tausend Seen verpackte Produkte verkauft, kommt hier nicht mehr um eine Registrierung herum.

In allen Fällen sind Sie auch als ausländisches Unternehmen verpflichtet. Wenn Sie also Produkte, insbesondere über das Internet, in diese Länder verkaufen, sollten Sie sich zeitnah um Ihre Registrierung kümmern.

Selbstverständlich kennen wir uns in diesen Ländern bestens aus und stehen Ihnen gerne bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen zur Seite. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!

Subscribe to our Newsletter

Receive updates, news and important information by subscribing: